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   BPatG, 19.10.2010 - 27 W (pat) 60/05   

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https://dejure.org/2010,24093
BPatG, 19.10.2010 - 27 W (pat) 60/05 (https://dejure.org/2010,24093)
BPatG, Entscheidung vom 19.10.2010 - 27 W (pat) 60/05 (https://dejure.org/2010,24093)
BPatG, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 27 W (pat) 60/05 (https://dejure.org/2010,24093)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 107 MarkenG, § 113 MarkenG, § 37 Abs 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Steckverbinder (international registrierte dreidimensionale Marke)" - kein Freihaltungsbedürfnis aber keine Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Steckverbinder (international registrierte dreidimensionale Marke)" - kein Freihaltungsbedürfnis aber keine Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Steckverbinder (international registrierte dreidimensionale Marke)" - kein Freihaltungsbedürfnis aber keine Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Steckverbinder (international registrierte dreidimensionale Marke)" - kein Freihaltungsbedürfnis aber keine Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 19.10.2010 - 27 W (pat) 60/05
    Dies kann aufgrund einer Gesamtschau der Gesichtspunkte festgestellt werden, die zeigen können, dass die Marke die Eignung erlangt hat, die in Rede stehende Ware als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware damit von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 1999, 723 Tz. 54 - Windsurfing Chiemsee).

    Es ist dem nationalen Verfahrensrecht überlassen, welche Erkenntnisse in welchem Umfang zur Bewertung der Verkehrsgeltung im Einzelfall herangezogen und bewertet werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 727 Tz. 53 - Chiemsee; GRUR 2002, 804, 808 Tz. 65 - Philips).

    Dazu gehören u. a. alle Maßnahmen, eine Bezeichnung auf dem Markt zur Geltung zu bringen, der Marktanteil, die mit der Marke erzielten Umsätze, die geographische Verbreitung und die Dauer der Benutzung der Bezeichnung, der Werbeaufwand dafür usw. (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 727 Tz. 54 - Chiemsee, BGH GRUR 2006, 760 - Lotto).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 19.10.2010 - 27 W (pat) 60/05
    Es ist dem nationalen Verfahrensrecht überlassen, welche Erkenntnisse in welchem Umfang zur Bewertung der Verkehrsgeltung im Einzelfall herangezogen und bewertet werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 727 Tz. 53 - Chiemsee; GRUR 2002, 804, 808 Tz. 65 - Philips).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 19.10.2010 - 27 W (pat) 60/05
    Dazu gehören u. a. alle Maßnahmen, eine Bezeichnung auf dem Markt zur Geltung zu bringen, der Marktanteil, die mit der Marke erzielten Umsätze, die geographische Verbreitung und die Dauer der Benutzung der Bezeichnung, der Werbeaufwand dafür usw. (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 727 Tz. 54 - Chiemsee, BGH GRUR 2006, 760 - Lotto).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98

    "Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke;

    Auszug aus BPatG, 19.10.2010 - 27 W (pat) 60/05
    Die Möglichkeiten, die Produktgestaltung zu variieren, sind nicht beschränkt, was dafür sprechen würde, jede mögliche Form im Interesse der Allgemeinheit freizuhalten (BGH GRUR 2004, 502, 505 - Gabelstapler II; GRUR 2004, 329, 331 - Käse in Blütenform).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 66/06

    Rado-Uhr III

    Auszug aus BPatG, 19.10.2010 - 27 W (pat) 60/05
    Da auf dem Warengebiet eine nahezu unübersehbar große Zahl von Gestaltungsmöglichkeiten besteht, ist nicht von einem überwiegenden Interesse der Allgemeinheit an der Freihaltung der beanspruchten Form auszugehen (BGH GRUR Int. 2008, 65 - Rado-Uhr III).
  • BGH, 04.12.2003 - I ZB 38/00

    "Käse in Blütenform"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftsnachweis;

    Auszug aus BPatG, 19.10.2010 - 27 W (pat) 60/05
    Die Möglichkeiten, die Produktgestaltung zu variieren, sind nicht beschränkt, was dafür sprechen würde, jede mögliche Form im Interesse der Allgemeinheit freizuhalten (BGH GRUR 2004, 502, 505 - Gabelstapler II; GRUR 2004, 329, 331 - Käse in Blütenform).
  • BPatG, 16.02.2012 - 27 W (pat) 154/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bauteil - Teil eines Haftverschlusses (3d-Marke)" -

    Ebenso ist nicht dargelegt, dass die beanspruchten Waren nur einen sehr begrenzten Abnehmerkreis ansprechen und sich die beanspruchte Form in diesem als Herkunftshinweis durchgesetzt haben könnte, wie dies im Steckverbinder-Verfahren (BPatG Beschluss vom 19. Oktober 2010 - Az.: 27 W (pat) 60/05, BeckRS 2010, 27342) der Fall war.
  • BPatG, 21.11.2006 - 27 W (pat) 22/06
    Wie sich aus der Formulierung der Entscheidungsgründe ("jenseits des Normalfalls") ergibt, handelt es sich hierbei aber um Ausnahmefälle, die einer Verallgemeinerung unzugänglich sind (so bereits 27 W (pat) 60/05 - Drillisch ALPHATEL/ALCATEL, Beschluss vom 6. Juli 2006, noch nicht veröffentlicht).
  • BPatG, 22.01.2007 - 27 W (pat) 27/06
    Wie sich aus der Formulierung der Entscheidungsgründe ("jenseits des Normalfalls") ergibt, handelt es sich hierbei aber um Ausnahmefälle, die einer Verallgemeinerung unzugänglich sind (so bereits 27 W (pat) 60/05 - Drillisch ALPHATEL/ALCATEL, Beschluss vom 6. Juli 2006, noch nicht veröffentlicht).
  • BPatG, 21.11.2006 - 27 W (pat) 24/06
    Wie sich aus der Formulierung der Entscheidungsgründe ("jenseits des Normalfalls") ergibt, handelt es sich hierbei aber um Ausnahmefälle, die einer Verallgemeinerung unzugänglich sind (so bereits 27 W (pat) 60/05 - Drillisch ALPHATEL/ALCATEL, Beschluss vom 6. Juli 2006, noch nicht veröffentlicht).
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